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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wörthersee Immobilien GmbH
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Diese Geschäftsbedingungen berücksichtigen die Bestimmungen des Maklergesetzes sowie die Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler der Immobilienmaklerverordnung in der jeweils zuletzt gültigen Fassung. Sie gelten für alle Leistungen der Wörthersee Immobilien GmbH ohne Ansehung des Zeitpunktes der Leistung oder wann ein allfälliger, der Leistung zu Grunde liegender Auftrag erteilt wurde, auch wenn diese Leistungen ohne ausdrückliche Bezugnahme auf diese Geschäftsbedingungen erfolgen. |
| Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Zwischenverkauf -vermietung oder -verpachtung sind vorbehalten. |
| Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Für die Richtigkeit der Angaben, Unterlagen & Dokumente der in der Wörthersee Immobilien GmbH - Homepage präsentierten Objekte übernimmt die Wörthersee Immobilien GmbH aber keine Gewähr. Desgleichen übernimmt die Wörthersee Immobilien GmbH keine Gewähr für Schreib-, Druck- oder Übertragungsfehler sowie Aktualisierungsmängel in den zur Veröffentlichung ihrer Angebote ausgewählten Medien. Das Gleiche gilt auch für individuelle Zusendungen. Es erfolgt auch keine Gewähr für die von der Wörthersee Immobilien GmbH weitergegebenen Informationen über die Konditionen für besondere Leistungen (Kreditzinsen, Kreditraten, Bearbeitungsgebühren, Honorare etc.), welche zwischenzeitig vom Erbringer der Leistung einer Änderung unterzogen wurden. |
| Ist dem Empfänger ein von der Wörthersee Immobilien GmbH angebotenes Objekt bereits als verkäuflich/vermiet-/verpachtbar bekannt, ist dies der Wörthersee Immobilien GmbH unverzüglich schriftlich unter Angabe des Erstanbieters und Zeitpunkt dieser Bekanntgabe mitzuteilen, andernfalls gilt die Anbotsstellung der Wörthersee Immobilien GmbH als anerkannt. |
| Eine Vervielfältigung der von der Wörthersee Immobilien GmbH zur Verfügung gestellten Unterlagen - auch der im Internet präsentierten - ist nur zu eigenen, privaten Zwecken gestattet. |
| Jede Weiterleitung der von der Wörthersee Immobilien GmbH angebotenen Objekte bzw. deren Unterlagen (Expose, Fotos, Pläne, Grundbuchsauszug,....), Bekanntgabe der Kauf-/Miet/Pachtgelegenheit oder der von ihr namhaft gemachten Interessenten an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Wörthersee Immobilien GmbH. Bei Zuwiderhandeln behält es sich dieWörthersee Immobilien GmbH vor, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Maklergesetzes sowie der Immobilienmaklerverordnung 1996, Schadenersatzforderungen für den Geschäftsausfall und jeden anderen durch diese Weiterleitung eingetretenen Schaden an die unerlaubt weiterleitende Person zu stellen. |
| Der volle Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag a) zu anderen, vom Angebot abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird, b) über ein anderes Objekt des von der Wörthersee Immobilien GmbH nachgewiesenen Vertragspartners abgeschlossen wird oder c) in zeitlichem und wirtschaftlichen Zusammenhang (innerhalb von 3 Jahren) durch einen oder mehrere Verträge erweitert oder ergänzt wird. |
| Die Fälligkeit der Provision entsteht, soferne keine behördliche Zustimmung erforderlich ist, bei Vertragsabschluss. Die Provisionssätze sind der Immobilienmaklerverordnung zu entnehmen. |
| Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird Klagenfurt vereinbart. |